Das 1x1 der Eigenverbrauchsregelung für Solarstrom

Durch den Einsatz von Photovoltaik schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Dies gilt für den Fall, wenn Sie den Solarstrom Ihrer Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen, aber noch mehr, wenn Sie ihn selbst vor Ort, z.B. in Ihren eigenen vier Wänden verbrauchen.

Was ist Eigenverbrauch?

Beim Eigenverbrauch wird der Photovoltaik-Strom nicht wie gewöhnlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern in direkter räumlicher Nähe zur Photovoltaikanlage verbraucht. Indem Sie einen Teil Ihres Strombedarfs durch Ihren eigenen Solarstrom decken, sparen Sie nicht nur Strombezugskosten, sondern Sie bekommen für jede kWh selbst genutzten Solarstrom noch eine Vergütung oben drauf. Dies macht Eigenverbrauch besonders lukrativ. Den Anteil des Solarstroms, den Sie nicht selbst nutzen, speisen Sie einfach in das öffentliche Stromnetz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Im „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) sind die Vergütungssätze für Einspeisung und Eigenverbrauch von Solarstrom festgelegt. Beide Vergütungssätze erhalten Sie garantiert, 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme.


Warum wird Eigenverbrauch gefördert?


Regenerative Energien sind ein wichtiger Bestandteil unserer zukünftigen Stromversorgung, denn sie sichern die Energieversorgung ohne Atomkraft oder klimaschädliche Emissionen. Das Stromnetz in Deutschland wird jedoch durch die ungleichmäßige Erzeugung (z.B. viel Windenergie im Norden, wenig im Süden) stark belastet. Beim Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom wird der Strom aus Sonnenenergie genau da verbraucht wo er produziert wird. Dadurch wird die Umwelt geschont. Außerdem wird das öffentliche Stromnetz entlastet und die Leitungsverluste, bedingt durch den Transport von Strom, werden gering gehalten. Diese effiziente Nutzung macht eine Sonderförderung von Eigenverbrauch so sinnvoll. Als Betreiber einer PV-Anlage können Sie von dieser Förderung profitieren.


Gibt es die Vergütung für alle Solaranlagen?

Die Eigenverbrauchsvergütung kann für Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden beantragt werden, die nach dem 01.01.2009 angeschlossen wurden oder in Zukunft gebaut werden. Seit 1.7.2010 ist Eigenverbrauch bei PV-Dachanlagen bis 500 kWp möglich (vorher nur bis 30 kWp). So ist auch eine Anwendung im gewerblichen Bereich möglich. Auch Dritte in räumlicher Nähe können mit Eigenstrom versorgt werden (z.B. Mieter). PV-Anlagenbesitzer können die Förderung direkt ab der Inbetriebnahme in Anspruch nehmen oder auch später zu einem beliebigen Zeitpunkt  – 20 Jahre lang: mit staatlich garantierten, fixen Vergütungssätzen.


Wie hoch sind die Vergütungssätze für Eigenverbrauch?

Die jeweils geltenden Vergütungssätze stehen mit dem Datum der Inbetriebnahme fest. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Größe der PV-Anlage und nach dem Anteil des Eigenverbrauchs. Im EEG sind folgende Vergütungssätze verankert:

Vergütung für PV-Anlagen an oder auf Gebäuden in Deutschland ab 01.01.2012


bis 30 kWp
< 30 % Eigennutzung8,05 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung12,43 Cent/kWh
30 - 100 kWp
< 30 % Eigennutzung6,85 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung11,23 Cent/kWh
100 - 500 kWp
< 30 % Eigennutzung5,60 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung9,98 Cent/kWh

Vergütung für PV-Anlagen an oder auf Gebäuden in Deutschland von 01.01.2011 bis 31.12.2011


bis 30 kWp
< 30 % Eigennutzung12,36 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung16,74 Cent/kWh
30 - 100 kWp
< 30 % Eigennutzung10,95 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung15,33 Cent/kWh
100 - 500 kWp
< 30 % Eigennutzung9,48 Cent/kWh
> 30 % Eigennutzung13,86 Cent/kWh

Die Vergütungssätze in der Tabelle sind aus folgender Regel des EEG abgeleitet, die bis einschließlich 2013 gilt:

< 30 % Eigenverbrauchsanteil: Abzug vom jeweils geltenden Einspeise-Vergütungssatz: 16,38 Ct/kWh.
> 30 % Eigenverbrauchsanteil: Abzug vom jeweils geltenden Einspeise-Vergütungssatz: 12 Ct/kWh.


Ist das lukrativ?

Ja, denn umso mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto weniger Strom müssen Sie von Ihrem Energieversorger vor Ort (z.B. Stromkonzerne, Stadtwerke) beziehen. Ihre jährliche Stromrechnung fällt also geringer aus. Zusätzlich erhalten Sie die Eigenverbrauchsvergütung oben drauf. Im Normalfall ist Ihr Ertrag durch Eigenverbrauch schon heute höher als bei der Netzeinspeisung. Dieser Vorteil wird in Zukunft weiter wachsen, denn es ist davon auszugehen, dass aufgrund der steigenden Strompreise der Vorteil von Eigenverbrauch über die nächsten Jahre weiter steigen wird. Einer Strompreiserhöhung können Sie als PV-Anlagenbetreiber mit Nutzung des Eigenverbrauchs entspannt entgegen blicken, denn Sie produzieren schließlich einen Teil Ihres Stroms selbst! 


Ab wann lohnt sich Eigenverbrauch?

Dies hängt vor allem von den Preisen Ihres Stromanbieters ab. Eigenverbrauch lohnt sich, sobald die Eigenverbrauchsvergütung und die Strombezugskosten (abzgl. der Umsatzsteuer) höher sind als die Vergütung für die Netzeinspeisung. Einfach ausgedrückt: Müssen Sie für den Strom, den Sie vom Versorger beziehen, mehr zahlen als 19,49 Cent (Brutto-Arbeitspreis), dann lohnt sich Eigenverbrauch. Und heute betragen die Stromkosten vielerorts schon 23 Cent und mehr!


Wird Eigenverbrauch auch nächstes Jahr besonders vergütet?

Ja. In der Novelle des EEG im Sommer 2011 wurde festgelegt, dass die bisherige Förderung des Eigenverbrauchs bis zum Jahr 2013 beibehalten wird.


Netzeinspeisung oder Eigenverbrauch?

NETZEINSPEISUNG... EIGENVERBRAUCH...
...ZAHLT SICH AUS. ...ZAHLT SICH MEHR AUS UND MACHT SIE UNABHÄNGIG
Vergütung 20 Jahre garantiert Vergütung 20 Jahre garantiert
Förderung von Anlagen über 500kWp Höhere Unabhängigkeit von Preiserhöhungen der Stromanbieter durch selbst erzeugte Energie
  Steigerung des Vergütungssatzes durch mehr Eigenverbrauch
  Förderung für Anlagen bis 500 kWp

Und wie funktioniert die technische Umsetzung?

Der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem PV-Strom ist technisch leicht umzusetzen. Es werden zwei Stromzähler benötigt. Der erste Zähler misst die Strommenge, die von Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugt wird. Der zweite Zähler misst den Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Letzterer wird häufig in einem sogenannten Zweirichtungszähler mit dem gewöhnlichen Strombezugszähler zusammengefasst, der in jedem Haushalt installiert ist. Die notwendigen Zähler kann Ihr Installateur in der Regel bei Ihrem regionalen Energieversorgungsunternehmen beziehen.